Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen

Das TAK-Modell von 2004 zeigt auf, wie die interkommunale Zusammenarbeit in Agglomerationen effizient, verbindlich und demokratisch gestaltet und dadurch gestärkt werden kann. In kantonsübergreifenden Agglomerationen ist die Situation jedoch wesentlich komplexer: Zusätzlich zu den interkommunalen Fragen stellen sich Probleme im interkantonalen Verhältnis wie z.B. unterschiedliche Zuständigkeitsordnungen.

Deshalb liess die TAK einen weiteren Fachbericht zur Verstärkung der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit in Agglomerationen ausarbeiten. Im entsprechenden Bericht der Tripartiten technischen Arbeitsgruppe (TTA) vom 29. Mai 2006 werden sechs Intensitätsstufen der Zusammenarbeit dargestellt und bewertet. Diese reichen von loser, projektbezogener Zusammenarbeit bis hin zu verbindlichen, interkantonalen Zusammenarbeitsstrukturen.

Das beste Bewertungsergebnis erreicht ein Modell, bei dem zwei kantonsübergreifenden Exekutivgremien geschaffen werden: die Gemeinden der Agglomeration schliessen sich im Agglomerationsrat zusammen und die Kantone arbeiten auf der interkantonalen Agglomerationsplattform zusammen. Beide Gremien können – kantonsübergreifend – je in ihrem Zuständigkeitsbereich verbindliche Beschlüsse fassen. Wichtige Beschlüsse unterstehen dem Referendum, wobei für die Ergebnisse der Abstimmung die Mehrheitsverhältnisse über das gesamte Agglomerationsgebiet ausschlaggebend sind.

Die Modellüberlegungen zeigen, dass verbindliche Formen der Zusammenarbeit gegenüber dem Ist-Zustand ein Mehr an Demokratie und Effizienz bringen können. Der Preis ist aber hoch: solche Zusammenarbeitsstrukturen sind sehr komplex und setzen erhebliche Anpassungen der rechtlichen Grundlagen, insbesondere der kantonalen Zuständigkeitsordnungen voraus. Angesichts sehr unterschiedlicher Ausgangslagen empfahl die TAK kein konkretes Zusammenarbeitsmodell. Vielmehr muss jede kantonsübergreifende Agglomeration ihr eigenes Modell massschneidern.