Der ausländerrechtliche Informationsauftrag

In der schweizerischen Ausländer- und Integrationspolitik soll der Information ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Das neue Ausländergesetz (AuG) verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, Ausländerinnen und Ausländer angemessen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hinzuweisen. Alle staatlichen Ebenen sind zudem aufgefordert, die Bevölkerung über die Migrationspolitik sowie über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer zu informieren.

Eine Konkretisierung der entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden fehlt bis heute. Vor diesem Hintergrund hat die TAK bei Kantonen, Städten und Gemeinden eine Umfrage zur heutigen Informationspraxis durchgeführt und am 30. Juni 2008 einen Bericht zur „Umsetzung des Informationsauftrags gemäss Art. 56 AuG" mit entsprechenden Empfehlungen verabschiedet.