Abbau von Integrationshemmnissen

Integrationshemmende Regelungen erschweren den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen. Integrationshemmnisse rühren jedoch nicht nur von rechtlichen Bestimmungen her. Häufig sind sie auch auf die Umsetzung des Rechts durch die vollziehenden Behörden, auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen oder auf mangelnde Koordination zwischen staatlichen Stellen zurückzuführen. Somit kann auch von institutionellen Integrationshemmnissen gesprochen werden.

Damit die zur Integrationsförderung eingesetzten Mittel, wie z.B. im Bildungsbereich, ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die bestehenden Integrationsschranken beseitigt werden. Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die TAK im November 2004 sowie im November 2007 Empfehlungen zum Abbau von Integrationshemmnissen verabschiedet.