Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik
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Um der Herausforderung der Integration als Querschnittsaufgabe gerecht zu werden, hat die TAK 2008 beschlossen, den Prozess „Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik“ zu lancieren. Zur Konsultation breiter Kreise fanden im Februar/März 2009 vier regionale Hearings mit insgesamt über 400 Teilnehmenden statt. Gestützt darauf hat eine tripartite Projektleitung in Begleitung einer Expertengruppe den Bericht „Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik“ und eine Dokumentation über zentrale Integrationsbereiche erarbeitet.
Auf der Grundlage dieses Berichts hat die TAK am 29. Juni 2009 neun Empfehlungen zur Weiterentwicklung der schweizerischen Integrationspolitik verabschiedet. Als Integrationsziel legt der Bericht die „Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung“ fest. Zur Verfolgung dieses Ziels sollen der Bund, die Kantone sowie die Städte und Gemeinden die Integrationspolitik auf vier gleichwertige Grundprinzipien abstützen: Chancengleichheit verwirklichen, Potenziale nutzen, Vielfalt berücksichtigen, Eigenverantwortung einfordern.
Die Integration ist in den bestehenden Strukturen – in der Schule, am Arbeitsplatz, im Gesundheitswesen etc. – zu fördern. Prioritär sind die Bereiche Bildung, Arbeit und gesellschaftliche Integration. Vorgeschlagen werden Massnahmen, wie die Einführung einer flächendeckenden Erstbegrüssung und Erstinformation für alle neu Zugewanderten. Zudem regt die TAK eine stärkere gesetzliche Verankerung der Integration an. Die Steuerung und Koordination der Integrationsförderung sollen Bund, Kantone, Städte und Gemeinden weiterhin gemeinsam im Rahmen der TAK sicherstellen.